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Bundeselternrat  




 

Juni 2009: Aufgaben der Servicestellen für Rehabilitation

 

Nach dem ab dem 01.07.2001 geltenden Sozialgesetzbuch IX ist in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt mindestens eine gemeinsame Servicestelle der Rehabilitationsträger zu errichten. Behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen wird hier umfangreiche Auskunft und Beratung trägerübergreifend angeboten.

Das wirklich Neue an dem Konzept der gemeinsamen Servicestellen ist, dass die Rat suchenden Menschen nicht mehr weggeschickt oder gar von einem Träger zum nächsten verwiesen werden. Vielmehr sollen neben der Beratung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Servicestellen die behinderten Menschen als verlässliche Begleiter durch das komplexe Rehabilitationsrecht führen. Die Entscheidung des zuständigen Rehaträgers wird bereits in der Servicestelle so vorbereitet, dass ohne zeitliche Verzögerung entschieden werden kann.

Sollten mehrere Träger zuständig sein, organisiert die Servicestelle eine "Trägerkonferenz". Hier wird zusammen mit dem betroffenen Menschen und ggf. seinem Vertreter die Sachlage erörtert. In der Konferenz wird ein "Gesamtpaket" der zu erbringenden Leistungen geschnürt.

Auch wenn der zuständige Leistungsträger feststeht, steht die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter der Servicestelle weiterhin als fester Ansprechpartner für den betroffenen Menschen zur Verfügung.
Menschen mit Behinderungen können sich grundsätzlich in jeder gemeinsamen Servicestelle ihres Vertrauens beraten lassen. Kein Ratsuchender wird ohne Hilfe wieder fortgeschickt.

Dabei wird davon ausgegangen, dass die gemeinsamen Servicestellen das bereits bestehende breite Angebot an Auskunft und Beratung aller Träger ergänzt. Behinderte Menschen, die bereits wissen, welcher Rehabilitationsträger für sie zuständig ist, sollten sich – wie bisher – direkt an diese Stelle wenden.


Verband der Körperbehinderten der Stadt Dresden e. V.
mit freundlichen Grüßen an den Landeselternrat

 

Zum Nachlesen:

 

 

 

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